Informationen für Kassenpatienten und Privatpatienten

Sind Sie gesetzlich versichert? Dann übernehmen wir die Abrechnung der erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie haben lediglich einen Eigenanteil von 10,- EUR Rezeptgebühr sowie 10 Prozent des jeweiligen Rezeptwert zu tragen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Für Physiotherapie benötigen sowohl Kassen- als auch Privatpatienten in Deutschland stets eine ärztliche Verordnung. Diese ist notwendig, damit der Arzt den Bedarf einschätzen und die Häufigkeit sowie Intensität der Behandlung festlegen kann. Eine ärztliche Konsultation ist daher unverzichtbar. Sollte das Behandlungsbudget Ihres Arztes erschöpft sein, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und die Physiotherapie privat durchführen.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung nicht erstattet und Sie die Rechnung selbst begleichen müssen. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei Kassenpatienten das Rezept für die erste Behandlung nicht älter als 28 Tage sein darf. Im Notfall kann Ihnen Ihre Arztpraxis das Rezept verlängern.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass die nachfolgend aufgeführten medizinischen Fachkräfte eine Verordnung für Physiotherapie für Sie, Ihr Kind oder einen Ihrer Angehörigen ausstellen können: Ihr Hausarzt oder praktischer Arzt, Chirurg, Orthopäde, Kieferorthopäde oder Zahnarzt, Internist, Neurologe, HNO-Arzt, Gynäkologe, Kinderarzt, Rheumatologe, Kardiologe, Radiologe, Psychiater sowie ambulante oder stationäre Operationszentren.

 

Die Physiotherapiepraxis point.vital ist eine Bestellpraxis und wir bitten Sie daher, uns mindestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Behandlungstermin darüber zu informieren, falls Sie verhindert sein sollten.

Für nicht oder zu spät abgesagte Termine müssen wir eine entsprechende Ausfallgebühr in Rechnung stellen.