Ärzte haben ab November die Möglichkeit, eine Blankoverordnung für Physiotherapie auszustellen. Dies gilt bei Erkrankungen im Schulterbereich, wie etwa Verschleißerkrankungen, Sehnenverletzungen und Frakturen. In diesem Fall entscheiden Physiotherapeuten selbst über die Auswahl der passenden Heilmittel entsprechend dem Heilmittelkatalog Diagnosen im Bereich des Schultergelenks.
Wichtige Infos im Überblick
Ab dem 1. November 2024 können Ärzte Blankoverordnungen für 114 Schulterdiagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX für gesetzlich versicherte Patienten ausstellen.
Vorteile für Patienten:
Für Patienten bedeutet das mehr Flexibilität und eine gezielte Behandlung.
Dank der Blankoverordnung haben Physiotherapeuten die Freiheit, innerhalb von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum eigenständig über folgende Aspekte der Therapie zu entscheiden:
- Auswahl der passenden Heilmittel entsprechend dem Heilmittelkatalog,
- Dauer und Umfang der Behandlungseinheiten individuell an den Patientenbedarf angepasst,
- Häufigkeit der Therapiesitzungen, basierend auf dem Therapieverlauf und der individuellen Entwicklung sowie
- Gesamtdauer der Therapie, bis zu maximal 16 Wochen, um eine nachhaltige Genesung zu fördern.
- Diese Flexibilität ermöglicht eine optimal auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmte Behandlung, die den Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann.
Für Ärzte ist das Ausstellen einer Blankoverordnung freiwillig. Sie haben die Wahl, entweder eine Blankoverordnung oder eine klassische Verordnung nach den bisherigen Regeln für Schultererkrankungen auszustellen.
Vorteile für Arztpraxen:
Die Blankoverordnung ist für Arztpraxen besonders vorteilhaft, da sie immer budgetneutral ist, unabhängig davon, ob ein Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) und Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) vorliegt. Das Heilmittelbudget der Ärzte wird dadurch nicht belastet.
Weitere Informationen finden Sie im AOK-Flyer zur Blankoverordnung in der Physiotherapie: Flyer der AOK